Adjektiv: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Terminologisches Grundwissen der Gesprächs- und Diskurslinguistik: eine Lehr- und Lernplattform
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Beispiele)
(Vereinheitlichung_Ebene1_Gansera)
 
Zeile 20: Zeile 20:
 
*[[Nomen]]
 
*[[Nomen]]
 
*[[Verb]]
 
*[[Verb]]
 
  
 
== Relevanter Wissensrahmen (Frame)  ==
 
== Relevanter Wissensrahmen (Frame)  ==

Aktuelle Version vom 21. November 2018, 13:22 Uhr

Zurück zur Übersicht

Definition

Das Adjektiv (lat. adiectῑvum/griech. epitheton, ,das Hinzugefügte‘; auch Eigenschaftwort) bezeichnet eine flektierbare Wortart, die die Beschaffenheit oder eine Beziehung eines (konkreten) Dinges oder Lebewesens, einer (abstrakten) Sache, eines Vorganges oder Zustandes beschreibt. Adjektive können ihrer Form nach verändert, d.h. flektiert bzw. dekliniert werden. Sie flektieren nach den grammatischen Kategorien Kasus, Numerus und Genus. Die meisten Adjektive der deutschen Sprache können zudem gesteigert werden. Dieser Vorgang heißt Komparation. Es gibt drei Steigerungsstufen: Positiv, Komparativ und Superlativ.

Das Adjektiv kann vier syntaktische Realisierungsarten aufweisen: Attributiv (als Beifügung zu einem Substantiv oder Adjektiv), prädikativ (in Verbindung mit sein, werden, bleiben und wenigen ähnlichen Verben), modal-adverbial (als beschreibendes Wiewort, Art und Weise) und satz-adverbial (mit Bezug auf den ganzen Restsatz).

Beispiele

attributives Adjektiv: „Sie hatte braune Augen.“

prädikatives Attribut: „Er blieb immer freundlich.“

modal-adverbiales Attribut: „Sie singt schön.“

satz-adverbiales Attribut: „Er läuft schnell.“

Verwandte Begriffe

Relevanter Wissensrahmen (Frame)

Adjektiv evoziert den Flektierbare Wortart-Frame.

In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:

EIGENSCHAFTSWORT

KASUS

NUMERUS

GENUS

REALISIERUNGSART

EIGENSCHAFt (verwendet als „Komparation“)