Akkusativobjekt
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Bezeichnung Akkusativobjekt (lat. accūsātum, ‚Angeklagtes’, ‚Kasus der Ursache’ und obiectum, ‚entgegengesetzt’), auch direktes Objekt genannt, bezeichnet die grammatische Funktion eines Satzgliedes, die im Akkusativ auftritt. Im Satz stellt es die Akkusativ-Ergänzung eines Verbs dar und realisiert sich in Form einer Nominalphrase im Akkusativ.
Ein Akkusativobjekt kann in substantivischer Form auftreten und sich auf jemanden oder etwas beziehen. In Schulbüchern ist häufig auch vom „Wen-Fall“ die Rede, da das Akkusativobjekt, das von transitiven Verben (wie bekommen oder beschimpfen) gefordert wird, mit „Wen oder was?“ erfragbar ist.
Beispiele
„Die Mutter beschimpft ihr Kind.“ „Wen beschimpft die Mutter?“ „Ihr Kind.“
„Die Lehrerin unterrichtet Deutsch.“ „Was unterrichtet die Lehrerin?“ „Deutsch.“
„Jack zeichnet Rose.“ „Wen zeichnet Jack?“ „Rose.“
Verwandte Begriffe
Relevanter Wissensrahmen (Frame)
Akkusativobjekt evoziert den Grammatische Funktion-Frame.
In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:
GRAMMATISCHE_FUNKTION
WEN_FALL
EIGENSCHAFT (verwendet als „direktes“)
BEZUGSPUNKT (verwendet als „transitiven Verben (wie bekommen oder beschimpfen)“)
AUFTRETENSORT (verwendet als „Satz“)
Kategorie:
Ebene 1